Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II), Sozialhilfe od. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes,Wohngeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Auch bei geringem Einkommen können Sie unter Umständen Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.
Das Bildungs und Teilhabepaket muss dringend nach jedem Monat gekündigt werden. Ansonsten wird es Automatisch für den darauf folgenden Monat verlängert! Sie können es auch ganz einfach unter der E-Mail: Info@Kinder-SpassVerein.de Kündigen lassen mit einen 2 Zeiler: ,,das sie es nicht mehr in Anspruch nehmen wollen."