Bildungs und Teilhabepaket (BUT)


Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), Sozialhilfe od. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII, Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Auch bei geringem Einkommen können Sie unter Umständen Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.



Wichtig!

 Wichtig!! : Der aktuelle + der alte Bewilligungsbescheid muß unbedingt als Kopie oder per Mail als Anhang vorliegen!! Ein Doppelanspruch auf das Bildungs Teilhabe Paket (BuT) kann leider nicht erfolgen!! Das Bildungs und Teilhabepaket muss dringend nach jedem Monat gekündigt werden. Ansonsten wird es Automatisch für den darauf folgenden Monat verlängert! Sie können es auch ganz einfach unter der E-Mail: Info@kinderspassverein.de Kündigen lassen mit einen 3-4 Zeiler mit Ihren Daten und ein Text wie: ,,das sie es nicht mehr in Anspruch nehmen wollen." Noch einfacher haben wir es für Sie gemacht mit der Kündigung Funktion.

Kündigen